Im März 2026 belief sich das Arbeitslosengeld in Portugal auf einen durchschnittlichen monatlichen Betrag von 746,06 Euro, laut Daten der Synthese der statistischen Informationen der Sozialversicherung. In diesem Monat gab es 157.544 Begünstigte dieser Beihilfe, eine Zahl, die gegenüber dem Vormonat um 1,8% und im Vergleich zu März 2025 um 3,6% zurückging. Der Durchschnittsbetrag stellte einen jährlichen Anstieg von 8,2% dar. Es handelt sich um eine Leistung beitragsabhängiger Natur, die den unfreiwilligen Verlust der Vergütung von Arbeitnehmern mit erfüllten Arbeits- und Beitragszeiten ausgleichen soll.
Im gleichen Zeitraum belief sich das Soziale Eingliederungseinkommen auf einen durchschnittlichen monatlichen Betrag von 159,43 Euro pro Begünstigtem. Der Unterschied zwischen den beiden Leistungen betrug 586,63 Euro monatlich. Das RSI richtete sich an Personen und Familien in extremer Armut, mit 161.347 Begünstigten im März 2026, 11.100 weniger als im selben Monat des Vorjahres. Die 78.984 erfassten Familien erhielten durchschnittlich 336,03 Euro monatlich, wobei fast ein Drittel der Begünstigten, 32,8%, jünger als 18 Jahre war.
Die beiden Beihilfen haben unterschiedliche Naturen und Zwecke. Das Arbeitslosengeld funktioniert als temporärer Ausgleich für den Verlust eines Gehalts, berechnet auf Basis der vorherigen Vergütung des Arbeitnehmers, entsprechend in der Regel 65% der Referenzvergütung. Im Jahr 2026 lag der Höchstbetrag bei 1.342,83 Euro und das allgemeine Minimum bei 537,13 Euro. Das RSI hingegen funktioniert als garantiertes Mindesteinkommen für Haushalte in extremer Armut, berechnet nach der Familienzusammensetzung und den vorhandenen Einkommen, einschließlich eines sozialen und beruflichen Eingliederungsprogramms.
Für eine alleinstehende Person lag der Referenzwert des RSI im Jahr 2026 bei 247,56 Euro, wobei für jeden weiteren Erwachsenen 173,29 Euro und für jeden Minderjährigen 123,78 Euro berücksichtigt wurden. Die tatsächlich gezahlte Leistung entspricht der Differenz zwischen diesem Referenzwert und dem Einkommen des Haushalts. Daher liegt der Durchschnitt von 159,43 Euro pro Begünstigtem unter den 247,56 Euro des Referenzwerts, was nicht bedeutet, dass alle diesen festen Betrag erhalten. Der direkte Vergleich zwischen den 746 Euro des Arbeitslosengeldes und den 159 Euro des RSI spiegelt Leistungen wider, die für sehr unterschiedliche Situationen des sozialen Schutzes konzipiert wurden.




