Ministerpräsident Luís Montenegro hat die Entscheidung in der Hand, zwischen dem Konsortium Air France-KLM und der Lufthansa-Gruppe für den Kauf von 44,9 Prozent des TAP-Kapitals zu wählen, nachdem das Finanzministerium den Bewertungsbericht der Parpública über die bindenden Angebote der beiden europäischen Gruppen erhalten hat. Die formale Übergabe des technischen Gutachtens schließt die instruktive Phase ab und überträgt die Verantwortung für die Entscheidung zwischen der Achse Paris und dem deutschen Riesen mit Sitz in Frankfurt auf die Exekutive.
Die von der Parpública durchgeführte Analyse prüfte die wirtschaftlich-finanzielle Solvenz der Geschäftspläne, die Verkehrsprognosen, den von jedem Bieter angebotenen Wert und den Grad der Verpflichtung gegenüber den im Lastenheft definierten Zielen des nationalen Interesses. Zu den wesentlichen verglichenen Elementen gehören die Gesamtbewertung des Unternehmens, die Finanzierungsstruktur für die Flottenerweiterung, das Corporate-Governance-Modell und der Zeitplan für Investitionen in Umweltnachhaltigkeit und technologische Modernisierung.
Die Air France-KLM-Gruppe schlägt eine atlantische Allianz vor, die sich auf die Stärkung der Verbindungen Portugals mit dem lusophonen Raum und Südamerika konzentriert, und verspricht, die Marke, die Arbeitsplätze in den Wartungswerkstätten und die kommerzielle Autonomie des Führungsteams in Lissabon zu erhalten. Die Lufthansa hingegen präsentiert sich mit Erfahrung in der Übernahmeverwaltung wie bei Swiss und Austrian Airlines, bietet finanzielle Solidität, Verbleib in der Star Alliance und die Kapazität, Passagiere aus Mittel- und Nordeuropa für die atlantischen Verbindungen ab Lissabon zu lenken.
Die Regierung hat bereits bekannt gegeben, dass sie nicht auf die Wahrung strategischer Interessen verzichten wird, und hat Klauseln auferlegt, die die Expansion des Flughafens Lissabon, die Aufrechterhaltung der Flugverbindungen zu den Azoren und Madeira, die Beibehaltung des industriellen Wartungszentrums in Portugal und die formale Verpflichtung zur Nichtverlegung des Firmensitzes garantieren. Nach der Lösung im Ministerrat muss das Dossier der Genehmigung durch die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission in Brüssel vorgelegt werden.




