Nachdem die PGR die Nichtigkeit der Untersuchung gegen den STF-Richter Alexandre de Moraes beantragt hat, wird Richter André Mendonça als Berichterstatter den Antrag zur Prüfung an das Plenum des STF weiterleiten. In seiner Stellungnahme beantragt Generalstaatsanwalt Paulo Gonet die Aufhebung der Untersuchungsanordnung gegen Moraes und der erlangten Beweismittel sowie die Einstellung des Verfahrensantrags. Nach Gonets Ansicht erfolgte die Anordnung zur Untersuchung ohne Antrag der Staatsanwaltschaft oder Initiative der Bundespolizei und überschritt damit die Grenzen der richterlichen Tätigkeit in der vorprozessualen Phase. Gonet vertritt auch die Ansicht, dass Mendonça die Frage an den Präsidenten des STF, Richter Édson Fachin, hätte weiterleiten sollen, damit das Plenum die Notwendigkeit einer Untersuchung prüfen könne. Vor der Stellungnahme der PGR hatte Mendonça bereits mitgeteilt, dass er den Fall dem Plenum vorlegen werde. Der Richter erklärte, dass die von der Bundespolizei vorgelegten Fakten in einer öffentlichen und persönlichen Sitzung technisch und rechtlich geprüft werden müssten. Eine etwaige Untersuchung gegen einen STF-Richter sollte gemäß der Geschäftsordnung des Gerichts zunächst vom Präsidenten des Gerichtshofs geprüft werden.
PolitikSetúbal
Was passiert, nachdem die PGR die Nichtigkeit der Untersuchung gegen Moraes beantragt hat?
cbn2. September 2026 um 01:40




