Die Generalbundesanwaltschaft lehnte den zweiten Antrag auf Kronzeugenregelung ab, der von der Verteidigung von Daniel Vorcaro im Rahmen der Ermittlungen bezüglich der Banco Master eingereicht wurde. Die Information wurde von Gesprächspartnern, die in den Verfahren zur Kronzeugenregelung involviert sind, gegenüber der CBN bestätigt. Die Generalbundesanwaltschaft wird die Entscheidung offiziell der Verteidigung und dem Obersten Gerichtshof mitteilen.
Die Bundespolizei hatte denselben Antrag auf Kronzeugenregelung bereits zuvor abgelehnt. Den Ermittlern zufolge würde das im Laufe der Untersuchung gesammelte Material bereits ausreichen, um die Ermittlungen fortzusetzen. Darüber hinaus soll der von der Verteidigung vorgelegte Antrag keine neuen Namen oder als relevant erachteten Elemente für die Weiterentwicklung des Falls hinzugefügt haben.
Die Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft erfolgte an demselben Tag, an dem Minister André Mendonça vom Obersten Gerichtshof die Vertraulichkeit eines von der Bundespolizei ausgearbeiteten Berichts aufhob. Das Dokument legt die Beziehungen dar, die Vorcaro zu Minister Alexandre de Moraes und zum Generalbundesanwalt der Republik, Paulo Gonet, unterhielt.




