Die PGR (Generalstaatsanwaltschaft) beantragte die Aufhebung des Berichts der Bundespolizei, der eine angebliche Beziehung zwischen dem Geschäftsmann José Carlos Vorcaro und Richter Alexandre de Moraes vom Obersten Gerichtshof nahelegte. Die Stellungnahme umfasst auch den Antrag auf Aufhebung aller auf diesem Bericht basierenden Beweise sowie die Einstellung der entsprechenden Petitionen.
Nach Angaben der PGR wurde die Ermittlungsanordnung gegen bestimmte Personen von Richter André Mendonça vom STF ohne jede Anforderung der Staatsanwaltschaft und ohne eigene Initiative der Bundespolizei erlassen. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass diese Anordnung die Grenzen der richterlichen Tätigkeit in der vorprozessualen Phase überschritten hat.
Die PGR weist ferner darauf hin, dass die Untersuchung Richter Alexandre de Moraes ohne die erforderliche Genehmigung zur Untersuchung einer möglichen Beteiligung eines Richters des Obersten Gerichtshofs erreichte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte diese Art der Untersuchung dem Plenum des Gerichtshofs vorgelegt werden müssen.
Nach Ansicht der PGR hätte André Mendonça die Frage an den Präsidenten des STF, Richter Edson Fachin, weiterleiten sollen, damit das Kollegium gemeinsam die Notwendigkeit einer Untersuchung gegen eines seiner Mitglieder bewerten konnte.




