Die Parpública hat der portugiesischen Regierung am 1. September den Bewertungsbericht über die verbindlichen Angebote der Air France-KLM und der Lufthansa zum Kauf von 44,9% der TAP vorgelegt. Die beiden Unternehmen haben ihre Angebote am vergangenen 29. Juli abgegeben, dem letzten Tag der für den Reprivatisierungsprozess der portugiesischen Fluggesellschaft festgelegten Frist.
Der Prozess sieht den Verkauf von bis zu 49,9% des TAP-Kapitals vor, wobei 5% für die Arbeitnehmer reserviert sind. Die Vorschläge müssen die finanziellen und strategischen Bedingungen für den Einstieg in das Unternehmen beinhalten, wobei das geplante Investment, die Flottenentwicklung, der Fokus auf Bereiche wie Wartung und nachhaltige Treibstoffe sowie die Einhaltung der Arbeitsverpflichtungen bewertet werden. Die endgültige Entscheidung hängt noch von der Genehmigung durch den Ministerrat und dem grünen Licht der europäischen Wettbewerbsbehörden ab.
Die International Airlines Group (IAG), Eigentümerin von Iberia und British Airways, war der einzige Kandidat, der den Prozess abbrach, und begründete den Rückzug mit der Priorität, die anderen strategischen Möglichkeiten eingeräumt wurde, und mit der Tatsache, dass das portugiesische Modell nur den Verkauf einer Minderheitsbeteiligung vorsieht. Derzeit liegen zwei konkurrierende Angebote vor: die Air France-KLM, die ihre Erfahrung in der Beziehung zu staatlichen Aktionären und ihre Multi-Hub-Strategie hervorhebt, und die Lufthansa, die das Wachstum auf dem brasilianischen Markt, die Erweiterung des Hubs in Lissabon und die Stärkung des Betriebs in Porto befürwortet und eine Minderheitsbeteiligung erwirbt, aber Einfluss auf die Geschäftsführung sicherstellen möchte.
Die portugiesische Regierung fordert Garantien hinsichtlich der Aufrechterhaltung der TAP-Marke, des Hauptsitzes in Portugal, des Hubs in Lissabon und der als strategisch erachteten Routen. Die Privatisierung umfasst nicht die Beteiligungen in den Bereichen Handling und Catering sowie die als „TAP-Redoubt" bekannten Immobilien. Die Regierung behält sich auch weiterhin die Möglichkeit vor, den Prozess in jeder Phase abzubrechen, ohne dass den Beteiligten ein Entschädigungsanspruch zusteht, falls sie der Ansicht ist, dass die Vorschläge das strategische Interesse des Landes nicht wahren.




