Minister André Mendonça vom Obersten Wahlgericht (TSE) ordnete am Dienstag an, dass der Wahlkampf von Präsident Luiz Inácio Lula da Silva (PT) die Ausstrahlung einer Wahlwerbung einstellt, die eine Version des „Rap do Silva" verwendet und nicht den Namen des Vizepräsidentschaftskandidaten Geraldo Alckmin vorstellt. Die Entscheidung kommt teilweise einem Antrag statt, der vom Präsidentschaftskandidaten Flav Bolsonaro (PL) eingereicht wurde.
Mendonça ordnete an, dass Lulas Koalition das Stück nicht wieder ausstrahlen darf, solange es nicht an die Regeln der Wahlgesetzgebung angepasst wird, die die Identifizierung des Vizekandidaten in Werbespots von Koalitionen erfordern, die Majoritätsämter anstreben. Die Entscheidung wird noch dem Plenum des TSE vorgelegt, auch mittels einer virtuellen Sitzung.
Der Antrag wurde von Flav Bolsonaro nach der Ausstrahlung der Werbung im ersten Block der Wahlwerbeeinblendungen am vergangenen Freitag, dem 28., eingereicht. Laut dem Wahlkampf des Kandidaten war das Stück ausschließlich Lula gewidmet und nahm keinen Bezug auf Alckmin.




