Roberta Ghiotto, eine Frau mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS), wurde von einem Fünf-Sterne-Hotel entlassen, nachdem sie gezwungen wurde, in einem fensterlosen Schrank zu arbeiten. Das Arbeitsgericht sah darin Diskriminierung und eine bewusste Strategie, sie zum Scheitern zu bringen. Das Hotel wurde zur Zahlung einer Entschädigung von über 230.000 Euro verurteilt.
Der Fall ereignete sich in Italien und lenkte die Aufmerksamkeit auf unangemessene Arbeitspraktiken gegenüber Arbeitnehmern mit besonderen Bedürfnissen. Das Urteil erkannte an, dass die Unterbringung von Ghiotto in diesem Raum und die auferlegten Arbeitsbedingungen eine Form der diskriminierenden Belästigung darstellten. Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz gegen Menschen mit Entwicklungsstörungen dienen.



