Das Direktorium von Flamengo, geleitet von Präsident Luiz Eduardo Baptista, wies am Montag den Antrag auf Amtsenthebung des Vizepräsidenten für Vereinsvermögen, des Anwalts Marcos Motta, ab. Das Aufsichtsgremium, das ebenfalls mit der Angelegenheit befasst wurde, hat sich noch nicht damit befasst.
Oppositionsgruppen des Vereins reichten in der vergangenen Woche eine Beschwerde bei allen drei Vereinsorganen ein und behaupteten, Motta sei statutengemäß daran gehindert, das Amt auszuüben, aufgrund eines Interessenkonflikts. Die Hauptbehauptung ist, dass Motta als Mitgründer der Anwaltskanzlei Bichara e Motta Advogados weiterhin beruflich im Fußballmarkt tätig ist, während er eine Führungsposition bei Flamengo innehat.
Der Beschwerde zufolge ist Motta's Anwaltskanzlei in Spielervermittlungen und Trainertransfers tätig, strukturiert Fußball-Aktiengesellschaften wie die von Santos und bietet Beratungsleistungen für verschiedene Vereine an. Die Oppositionellen argumentieren, dass diese gleichzeitige berufliche Tätigkeit einen Interessenkonflikt darstelle, der mit dem Amt, das er im Verein bekleidet, unvereinbar sei.




