Die Schätzung eines Primärdefizits von 52 Milliarden R$ im Jahr 2026 veranlasste die Bundesregierung, für 2027 einen Mechanismus vorzuschlagen, der das Wachstum der Ausgaben für öffentliche Bedienstete begrenzt. Gemäß den Bestimmungen dieses Mechanismus dürfen die Zahlungen nicht um mehr als 0,6% über der Inflation steigen. Die Maßnahme ist Teil des Entwurfs des jährlichen Haushaltsgesetzes (PLOA) für 2027, der dem Nationalkongress vorgelegt wurde.
Der Mechanismus wurde durch Artikel 6 des fiskalischen Rahmens eingeführt und wird aktiviert, wenn die Regierung ein Primärdefizit verzeichnet, das heißt ein negatives Ergebnis in den öffentlichen Finanzen ohne Berücksichtigung der Zinszahlungen. Da es 2025 ein negatives Ergebnis gab und für 2026 ein erneutes Defizit prognostiziert wird, soll die Begrenzung für das Haushaltsjahr 2027 gelten. Der Auslöser darf erst dann nicht mehr angewendet werden, wenn die öffentlichen Finanzen wieder einen Primärüberschuss verzeichnen.
Gemäß dieser Regelung dürfen die Personalausgaben solange bis 2030 ein Primärdefizit besteht, nicht um mehr als 0,6% pro Jahr über der Inflation steigen. Die Begrenzung umfasst Ausgaben für aktive Beamte, Rentner und Hinterbliebene.




