Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vergangene Woche erneut gegen die Türkei entschieden und die sofortige Freilassung des Unternehmers und Kulturmäzens Osman Kavala gefordert, der seit 2017 inhaftiert ist. Dies ist ein weiterer in einer Reihe von Urteilen des europäischen Gerichts gegen die türkischen Behörden in diesem speziellen Fall.
Ankara hat keine der früheren Entscheidungen in dieser Angelegenheit befolgt und zeigt damit eine systematische Weigerung, die Anordnungen der europäischen Gerichtsinstanz zu akzeptieren. Die Position der türkischen Regierung steht im Gegensatz zu den Verpflichtungen, die das Land als Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention eingegangen ist.
Quellen zufolge, die Präsident Recep Tayyip Erdoğan nahestehen, erwägt das Land einen Austritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Möglichkeit entsteht in einem Kontext zunehmender Spannungen zwischen der Türkei und den europäischen Institutionen, wobei die türkische Regierung wachsende Unzufriedenheit mit den Entscheidungen des Gerichts zeigt.




