Unternehmen können die Arbeitszeit anpassen, um einer Hitzewelle zu begegnen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Änderung der Arbeitszeit muss vorübergehend sein und muss durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sein, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
Darüber hinaus muss jede Änderung der Arbeitszeit die im Arbeitsgesetz vorgesehenen Grenzen einhalten. Diese Möglichkeit besteht, damit Arbeitgeber auf extreme klimatische Bedingungen reagieren können, die das Wohlbefinden der Arbeitnehmer gefährden.



