Das Staatsoberhaupt hat das Parlamentsdekret über die Gewährung von Asyl, Inhaftierung und Rückführung von Ausländern erlassen. Die Promulgation erfolgte, nachdem das Verfassungsgericht entschieden hatte, dass die betreffende Gesetzgebung nicht verfassungswidrig ist.
Das Dekret befasst sich mit Fragen zum Status von Ausländern, einschließlich Verfahren zur Gewährung von Asyl, Haftbedingungen und Regeln für die Rückführung von Personen in irregulären Situationen.
Das Verfassungsgericht hat die Gesetzgebung geprüft und festgestellt, dass diese keine verfassungsrechtlichen Prinzipien verletzt, wodurch ihre Promulgation und ihr Inkrafttreten ermöglicht werden.
Diese Entscheidung erfolgt im Kontext der Migrationspolitik des Landes und der Diskussionen über die Behandlung von Ausländern im Inland.




