Die Sozialversicherung hat den Zahlungskalender für September veröffentlicht, mit Terminen, die über den gesamten Monat verteilt sind für Renten, Beihilfen und soziale Unterstützungsleistungen. Die Zahlungen beginnen am 3. September mit den Renten und Beihilfen im Zusammenhang mit Berufskrankheiten, gefolgt von der Mietbeihilfe am 7. September und den Renten, dem Solidaritätszuschlag für ältere Menschen, der Bestattungskostenerstattung und der Sozialleistung für Inklusion am 8. September.
In der Mitte des Monats konzentrieren sich wichtige Zahlungen. Am 16. September ist die erste Zahlung von Arbeitslosen-, Krankheits-, Eltern- und Sozialleistungen sowie Familienleistungen geplant. Am 21. September erfolgt die Zahlung des Unterhaltsgarantiefonds für minderjährige Kinder. Die Zahlungen setzen sich am 23. September mit dem Sozialeingliederungseinkommen, dem Lohnausfallfonds und dem Zuschuss für kulturelle Tätigkeiten fort und enden am 28. September mit der zweiten Zahlung von Arbeitslosen-, Krankheits-, Eltern- und Sozialleistungen sowie dem informellen Pflegebeihilfe.
Alle Zahlungen werden per Banküberweisung und per Postscheck durchgeführt, mit einer Ausnahme. Die Mietbeihilfe wird weiterhin ausschließlich per Banküberweisung bearbeitet.
Die Sozialversicherung weist auch auf die Existenz eines Simulators auf dem Portal hin, der es ermöglicht zu überprüfen, welche sozialen Unterstützungsleistungen jeder Bürger beziehen kann. Das Tool umfasst mehr als 40 Sozialleistungen und verwendet eine Reihe von Fragen,




