Das Gesetz zur Kriminalpolitik 2026-2028 tritt heute, am 1. September, in Kraft, wie in dem am Ende Juli veröffentlichten Dokument festgelegt. Dieses Gesetz bringt neue Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Strafvollzugssystem und den Befugnissen der Polizei.
Die Gesetzgebung sieht vor, dass Gefangene Waldpflegearbeiten durchführen können, wodurch eine Maßnahme des öffentlichen Nutzens im Rahmen der Kriminalpolitik integriert wird. Diese Bestimmung zielt darauf ab, Ziele der sozialen Wiedereingliederung mit der Notwendigkeit der Pflege natürlicher Räume zu verbinden.
Das Gesetz legt außerdem fest, dass die Polizei Personen in Zonen mit sozialer Auswirkungskriminalität durchsuchen kann. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das polizeiliche Vorgehen in als vorrangig eingestuften Bereichen der öffentlichen Sicherheit zu verstärken.
Das Dokument wurde Ende Juli im Gesetzblatt veröffentlicht, wobei festgelegt wurde, dass sein Inkrafttreten am 1. September erfolgen würde, und es gilt für den Zeitraum zwischen 2026 und 2028.



