Der Beschluss des INSS, die Verwendung von Gesichtserkennungsbiometrie für den Abschluss von Konsignationskrediten durch Rentner und Pensionäre abzuschaffen, wurde als leichtfertig betrachtet. Die Anforderung war im Mai eingeführt worden, als Reaktion auf Betrügereien, die Millionen von älteren Menschen durch nicht autorisierte Abzüge von ihren Leistungen geschädigt hatten.
Eine kürzliche Verwaltungsvorschrift lockerte die zuvor festgelegte Norm und erlaubte nun, dass der Konsignationskredit über die App Meu INSS abgewickelt werden kann, lediglich mit Bankkontodaten und Genehmigung des Kontoinhabers, ohne die Notwendigkeit einer biometrischen Überprüfung.
Der Artikel klassifiziert die Änderung als Rückschritt und argumentiert, dass die Eskalation digitaler Verbrechen die Implementierung weiterer Schutzschichten empfiehlt, nicht deren Reduzierung, wie es durch diese Änderung in der Regulierung geschehen ist.
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