Das Instituto Nacional do Seguro Social (INSS) hat die Verwaltungsvorschrift Nr. 213 im Diário Oficial da União veröffentlicht, die es Rentnern und Pensionären, die nicht über eine Gesichtserkennung in den Datenbanken der Bundesregierung verfügen, ermöglicht, Ratenkredite abzuschließen. Die Maßnahme erlaubt es dieser Gruppe, Kreditgeschäfte mit direkter Abzugsermächtigung auf dem Leistungszahlungsbeleg zu autorisieren.
Gemäß der neuen Regelung können diese Leistungsberechtigten den Vorgang über die App Meu INSS unter Verwendung des Gov.br-Logins und der Angabe der Bankdaten des Leistungsberechtigten autorisieren. Die Autorisierung ist nicht mehr an die biometrische Gesichtserkennung gebunden, die in einer früheren Verwaltungsvorschrift gefordert worden war.
Die Änderung kehrt eine im Mai diesen Jahres eingeführte Anforderung um, die die Gewährung des Ratenkredits an die ausschließliche Autorisierung des Leistungsberechtigten im Meu INSS mittels Gesichtserkennung geknüpft hatte. Die neue Verwaltungsvorschrift wurde von der INSS-Präsidentin Ana Cristina Viana Silveira unterzeichnet.




