Die Frist für Steuerzahler, die zusätzliche Einkommensteuer (IRS) auf Einkommen aus 2025 zu zahlen, endet an diesem Montag, dem 31. August. Dies ist das festgelegte Stichtag für die Veranlagung dieser Steuer.
Dasselbe Datum dient auch als Frist für das Finanzamt, Erstattungen für Steuererklärungen zu veranlassen, die innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht wurden.
Aus der Einkommensteuerveranlagung kann eine Steuerschuld, eine Erstattung oder ein Nullbetrag resultieren, abhängig von der finanziellen Situation jedes Steuerzahlers.




