Papst Leo XIV hat durch das Apostolische Schreiben „Mutua concordia" den Kodex der Kanones der Ostkirchen geändert und den Bischofssynoden die Befugnis erteilt, die jeweiligen Patriarchen in Situationen schwerwiegender Störung der kirchlichen Gemeinschaft abzusetzen. Die Entscheidung zielt darauf ab, eine Lücke in der katholischen Rechtsordnung zu schließen, um die Fälle zu lösen, in denen die Verbindung zwischen dem Patriarchen und den übrigen Bischöfen irreparabel beschädigt wäre.
Das Absetzungsverfahren sieht vor, dass der Patriarch zunächst eingeladen wird, freiwillig zurückzutreten, bevor die Synode zur Abstimmung schreitet. Die Absetzung kann nur durch geheime Abstimmung mit mindestens zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder genehmigt werden, woraufhin der Papst seine Zustimmung zur synodalen Entscheidung erteilen muss.
Die neuen Normen legen ferner fest, dass dem betroffenen Patriarchen „das Recht auf umfassende Verteidigung vor der Synode" gewährleistet werden muss, wodurch die Gerechtigkeit gegenüber jeder förmlichen Anklage gesichert wird. Leo XIV erklärte, dass er sich nur die Erteilung der Zustimmung vorbehalten habe, um mögliche „unzulässige interne oder externe Druckausübungen" abzuwehren und die volle Freiheit der Priester im Verfahren zu gewährleisten.




