Das Allgemeine Datenschutzgesetz (LGPD), seit 2020 in Kraft, klassifiziert Gesundheitsinformationen der Patienten – wie Diagnosen und Untersuchungsergebnisse – als sensible Daten.
Diese Informationen gelten als sensibel, weil sie private Bedingungen der Einzelpersonen offenlegen, und erfordern daher verstärkten Schutz in allen Verarbeitungsphasen.
Der verstärkte Schutz gilt von der Erhebung bis zur Weitergabe dieser Daten und umfasst den gesamten Verarbeitungszyklus der Gesundheitsinformationen der Patienten.




