Eigentümer von Immobilien mit einem jährlichen IMI-Wert von über 500 Euro haben bis heute, dem 31. August, Zeit, die zweite Rate der Municipalen Grundsteuer (IMI) an die Finanzbehörden zu zahlen. Diese Frist gilt nur für Steuerzahler, die den Gesamtbetrag nicht bereits bei der ersten Rate im Mai auf einmal beglichen haben.
Die betreffenden Beträge hängen von der jährlich geschuldeten Steuersumme ab. Die Regeln des IMI-Steuergesetzbuches sehen unterschiedliche Zahlungszeitpunkte vor, je nach dem Gesamtbetrag, der im Laufe des Jahres an die Steuer- und Zollbehörde zu entrichten ist.
Diese Steuerpflicht erstreckt sich auf alle Immobilieneigentümer auf dem portugiesischen Festland sowie in den Autonomen Regionen Azoren und Madeira, die sich in dieser spezifischen Situation der ratenweisen Zahlung befinden.
Steuerzahler, die Fragen zu den Beträgen oder Verfahren haben, können sich an die Finanzämter wenden oder die offiziellen Kanäle der Steuerbehörde konsultieren, um zusätzliche Informationen zur Erfüllung dieser Verpflichtung zu erhalten.



