Eigentümer von Immobilien in Portugal, die eine jährliche Grundsteuer (IMI) von mehr als 500 Euro haben und sich für eine Ratenzahlung entschieden haben, haben bis zum 31. August Zeit, die zweite Rate zu begleichen.
Diese Verpflichtung betrifft nur Steuerzahler, die sich für die Ratenzahlungsoption entschieden haben, die es ermöglicht, den Steuerbetrag über das Jahr zu verteilen.
Eigentümer, deren jährlicher IMI 500 Euro oder weniger beträgt, fallen nicht unter diese Frist, da diese Beträge in einer einzigen Rate erhoben werden.
Die Nichtzahlung bis zum festgelegten Datum kann zu Zinsen und Geldstrafen für die betroffenen Steuerzahler führen.



