Ein Gefängniswärter lehnt die von der Generaldirektion für Wiedereingliederung und Strafvollzugsdienste auferlegte Zwangspensionierung ab. Der Arbeitnehmer focht die Verwaltungsentscheidung an, die ihn zur vorzeitigen Pensionierung zwang.
Das Verwaltungsgericht von Sintra erklärte die Pensionierung des Gefängniswärters für ungültig. Das Zentralverwaltungsgericht des Südens bestätigte anschließend diese Entscheidung und gab dem Arbeitnehmer Recht.
Das Urteil stellt fest, dass die Zwangspensionierung ungültig ist, aber das beim Obersten Verwaltungsgericht eingelegte Rechtsmittel verhindert die sofortige Rückkehr zur Arbeit. Der Gefängniswärter bleibt bis zur endgültigen Entscheidung von seinen Aufgaben entfernt.




