Minister Gilmar Mendes vom Obersten Bundesgericht entschied, dass die Gewerkschaft der brasilianischen Richter (Sindimagis) nur von Richtern und Gerichtspräsidenten Beiträge erheben darf, die ausdrücklich Mitglied der Organisation sind. Die Entscheidung gilt bis das Gericht endgültig darüber entscheidet, ob die Gründung von Richtergewerkschaften möglich ist und ob solche Organisationen Zahlungen von Nichtmitgliedern erheben dürfen.
Die Anordnung erging im Rahmen einer Klage der Vereinigung der brasilianischen Richter (AMB) gegen die Union und Sindimagis. Die Gewerkschaft wurde im Januar dieses Jahres durch einen Akt des Arbeitsministeriums gegründet.
Nach Auffassung der AMB ist die Gründung von Sindimagis rechts- und verfassungswidrig, da sie die Gründung einer Gewerkschaft zulässt, die ausschließlich aus Richtern besteht, die einen eigenen verfassungsrechtlichen Status besitzen. Die Vereinigung argumentiert, dass die gewerkschaftliche Organisation nicht mit dem Rechtsstatus der Mitglieder der Judikative vereinbar wäre.
Sindimagis hat sich noch nicht zu der Entscheidung von Gilmar Mendes geäußert. Der Fall wartet auf die endgültige Entscheidung des Obersten Bundesgerichts, um das Schicksal der Gewerkschaftsgründung brasilianischer Richter zu klären.




