Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist in Kraft, aber einige in der Gesetzgebung festgelegte Anforderungen sind ohne die entsprechende Rechtsverordnung „nicht praktikabel". Diese Feststellung stammt von Isabel Comte, die 16 Jahre lang Staatsangehörigkeitsverfahren bearbeitet hat und auf die Notwendigkeit der praktischen Umsetzung des Gesetzes hingewiesen hat.
Nach Meinung der Expertin gibt es Anforderungen, die im Gesetz definiert wurden, aber ergänzende Vorschriften erfordern, um angewendet werden zu können. Diese Situation stellt sowohl die Bearbeitungsstellen als auch die Antragsteller vor Schwierigkeiten.
Isabel Comte äußerte Besorgnis über die Situation der Bürger, die auf die Entscheidung über ihre Anträge warten, und warnte: „Wir können die Menschen nicht in einem Schwebezustand belassen." Die Expertin vertrat die Ansicht, dass praktische Lösungen gefunden werden müssen, damit das Gesetz wirksam angewendet werden kann.
Die Frage der Rechtsverordnung stellt sich in einem Kontext, in dem viele Staatsangehörigkeitsverfahren von spezifischen Verfahren abhängen, die noch nicht vollständig definiert wurden, was Unsicherheit über die Rechte der Bewerber um die portugiesische Staatsangehörigkeit schafft.




