Ein Arbeitnehmer wurde entlassen, nachdem er sechs Rollen Toilettenpapier von seinem Arbeitsplatz gestohlen hatte, und verlor damit einen Arbeitsplatz mit 30 Jahren Betriebszugehörigkeit. Der Fall erregte Aufmerksamkeit wegen der unverhältnismäßigen Diskrepanz zwischen dem Wert der gestohlenen Waren und den Konsequenzen für den Arbeitnehmer.
Das Gericht entschied, dass trotz des geringen Werts der gestohlenen Waren die Haltung des Arbeitnehmers einen schweren Vertrauensbruch und einen Verstoß gegen die vertragliche Loyalitätspflicht darstellte. Diese Entscheidung begründete die Entlassung als gerechtfertigt und machte jegliche Abfindungsansprüche des Arbeitnehmers ungültig.
Der Arbeitnehmer erhielt letztendlich eine Abfindung von 60.000 Euro, was einen Teil dessen darstellt, was ihm nach drei Jahrzehnten im Unternehmen zugestanden hätte. Dieser Fall wirft Fragen auf über die Grenzen der Verhältnismäßigkeit in Arbeitsverhältnissen und die extremen Konsequenzen, die kleine Diebstähle für Arbeitnehmer haben können.


