Eine Verordnung über die erste Alarmstufe wurde für die Kreise Setúbal und Alcochete erlassen. Der Alarm bezieht sich auf eine Situation landwirtschaftlicher Natur, die das Eingreifen der zuständigen Behörden erfordert.
Kampfmittel wurden für den Vorfall mobilisiert, mit 10 Einsatzkräften vor Ort. Außerdem wurden 2 Landfahrzeuge für die Unterstützung der Operationen am Einsatzort abgestellt.
Für diesen Vorfall wurden keine Luftmittel angefordert. Die Verordnung über die erste Alarmstufe zeigt, dass die Situation noch nicht solche Ausmaße erreicht hat, die einen Alarm einer höheren Stufe rechtfertigen würden.




