Das Verfassungsgericht hat einer Verordnung zur Gewährung von Asyl und zur Rückführung von Ausländern grünes Licht gegeben. Die Entscheidung ermöglicht die Durchführung von Verordnungen und die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union in das nationale Recht.
Die Verordnung führt Änderungen in drei Hauptbereichen ein. Der erste bezieht sich auf das Aufnahmeregime für Ausländer oder Staatenlose in Zentren zur vorübergehenden Unterbringung. Der zweite umfasst das Rechtsregime für Einreise, Aufenthalt, Ausreise und Abschiebung von Ausländern aus dem nationalen Hoheitsgebiet.
Die dritte Änderung betrifft das Gesetz über die Gewährung von Asyl, das ebenfalls von den neuen Bestimmungen der vom Verfassungsgericht genehmigten Verordnung betroffen ist.




