Die neue Einheitliche Sozialleistung (PSU) verfügt nun über eine definierte Regelung durch die Verordnung Nr. 394/2026/1, veröffentlicht am 27. August. Dieses neue Gesetz legt eine Reihe von Verpflichtungen und Rechten für junge Begünstigte fest.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Definition von sozialen Solidaritätsaktivitäten, fünf zusätzliche Stunden wöchentlicher Verfügbarkeit für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren sowie eine Teilnahmegebühr von 13,43 Euro.
Die Verordnung wirft auch Fragen zu den Konsequenzen für Begünstigte auf, die die neuen vom Programm festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllen.
Diese Informationen wurden ursprünglich vom Portal NoticiasLX veröffentlicht, das den vollständigen Inhalt über diese Änderungen bei der Einheitlichen Sozialleistung bereitstellt.




