Das Verfassungsgericht entschied einstimmig, dass das Rückkehrgesetz nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht bewertete die Verordnung und kam zu dem Schluss, dass es keine Gründe gibt, davon auszugehen, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstößt.
Der Präsident der Republik, António José Seguro, hatte diese Bewertung im Juli beantragt und dabei Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung geäußert. Der Antrag wurde gestellt, um etwaige verfassungsrechtliche Fragen vor dem Inkrafttreten oder der Anwendung der Gesetzgebung zu klären.
Mit der einstimmigen Entscheidung des Gerichts ist jeglicher verfassungsrechtliche Streitpunkt bezüglich des Rückkehrgesetzes ausgeräumt, wodurch die Gesetzgebung weiterhin normal angewendet werden kann.




