Das Verfassungsgericht traf eine einstimmige Entscheidung, indem es erklärte, dass die Bestimmungen des Rückkehrgesetzes nicht verfassungswidrig sind. Diese Entscheidung bestätigte die rechtliche Gültigkeit der beanstandeten Bestimmungen.
Das Gericht hatte eine obligatorische Frist zur Stellungnahme zu dieser Frage und musste seine Entscheidung bis zum letzten Augusttag veröffentlichen. Dies war eine Entscheidung obligatorischen Charakters im festgelegten rechtlichen Kalender.
Die Einschaltung des Verfassungsgerichts erfolgte infolge einer Besorgnis des Präsidenten der Republik, der der Ansicht war, dass das Rückkehrgesetz „begründete Zweifel" hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der Verfassung aufwarf. Diese Bewertung durch das Staatsoberhaupt löst den Mechanismus der präventiven Verfassungskontrolle aus.



