Die Steuerreform brachte eine neue Entscheidung für Mikro- und Kleinunternehmen, die sich für das Simples Nacional entschieden haben: Ab 2027 können sie wählen, wie sie IBS und CBS, die neuen Verbrauchsteuern, ermitteln und entrichten möchten.
In der Praxis wird es zwei Wege geben. Das Unternehmen kann IBS und CBS im Rahmen des Simples Nacional beibehalten, mit Erhebung über das Dokumento de Arrecadação do Simples Nacional (DAS), oder es kann sich dafür entscheiden, diese beiden Steuern separat zu ermitteln und zu entrichten, gemäß den Regeln des sogenannten regulären Regimes.
Das bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen das Simples Nacional verlässt. Laut Gabriela Arantes, Anwältin bei Legal Lab, kann das Unternehmen weiterhin optiert für das Simples Nacional bleiben und nur IBS und CBS aus dem einheitlichen System herausnehmen, während die übrigen Steuern weiterhin gemäß den Regeln des Simples erhoben werden.
Diese Möglichkeit ist in Art. 146, §§ 2º und 3º, der Bundesverfassung vorgesehen.




