Gericht des DF setzt Exportsteuer von 12% auf Erdöl aus
Das 17. Bundesgericht für Zivilsachen des DF hat die Erhebung von 12% Exportsteuer auf Rohöl und bituminöse Minerale ausgesetzt und damit dem Antrag des Brasilianischen Verbands der Unternehmen für Öl- und Gasexploration und -produktion (ABEP) stattgegeben. Das Bundesfinanzamt (Receita Federal) wird daran gehindert, die Steuer von den von dem Verband vertretenen Unternehmen bis zur endgültigen Entscheidung zu erheben. Die Erhebung wurde durch die Resolution Gecex Nr. 938/2026 festgelegt, die am 9. Juli veröffentlicht wurde, als Kompensationsmaßnahme für die Subventionen der Bundesregierung zur Eindämmung der steigenden Diesel- und Benzinpreise. Der Richter war der Auffassung, dass die Resolution eine Erhebung aus der Maßnahme Provisória 1.340/2026 erneuert hat, die ihre Wirksamkeit verloren hat, weil sie nicht vom Kongress analysiert wurde.




