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INSS veröffentlicht Verordnung zur Einstellung von Subunternehmern, und Fenasps kritisiert: 'Gefährlicher Präzedenzfall'
extra26. August 2026 um 17:58
Das INSS veröffentlichte die Verordnung Dirofl/INSS 103/2026 zur Beauftragung eines Fremdunternehmens, das Betreuungsdienstleistungen in den Sozialversicherungsagenturen erbringen wird, einschließlich Funktionen wie Empfangsmitarbeiter mit einem Sechs-Stunden-Arbeitstag. Die Maßnahme wurde von der Fenasps kritisiert, die vor dem Risiko eines gefährlichen Präzedenzfalls warnte, wenn privaten Unternehmen die Erbringung von Kundenservice im öffentlichen Dienst gestattet wird, und Bedenken hinsichtlich der Servicequalität und der Arbeitnehmerrechte aufwarf.
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