Das Regionale Arbeitsgericht der 1. Region hat einen Leitfaden zur Identifizierung von Wahlbelästigung am Arbeitsplatz veröffentlicht. Das Dokument betont, dass die Freiheit der Wahlentscheidung ein Grundrecht ist und dass die Stimme frei und geheim sein muss. Kein Arbeitsverhältnis darf versuchen, diese Entscheidung zu bestimmen.
Wahlbelästigung wird als jedes Verhalten definiert, das Arbeitnehmer aufgrund ihrer politischen Rechte oder Entscheidungen einschüchtert, beeinflusst, einschränkt, diskriminiert oder vergilt. Für die Einstufung als Belästigung ist keine direkte oder offensichtliche Drohung erforderlich.
Während Entlassungsdrohungen gegen Mitarbeiter, die einen bestimmten Kandidaten nicht unterstützen, offensichtliche Beispiele für Belästigung darstellen, gibt es auch subtilere verbotene Verhaltensweisen. Der Leitfaden des TRT zielt darauf ab, diese weniger offensichtlichen Praktiken zu identifizieren.
Vertikale Wahlbelästigung liegt vor, wenn der Druck von Arbeitgebern, Geschäftsführern oder Vorgesetzten ausgeht, die ihre Machtposition nutzen, um Arbeitnehmer zu beeinflussen oder zu vergelten.




