Maite Cela zahlte 30 Jahre lang Beiträge an die spanische Sozialversicherung ein, doch mit 66 Jahren musste sie drei Monate lang als Haushaltshilfe arbeiten, um Anspruch auf Rente zu haben. Der Fall wurde von der französischen Zeitschrift Marie France in einem Bericht über die Schwierigkeiten dargestellt, mit denen Selbstständige in Spanien konfrontiert sind.
Maite und ihr Mann betrieben einen Friseursalon und beschlossen, das Geschäft zu schließen, nachdem ihnen die spanische Sozialversicherung mitgeteilt hatte, dass er den Vorruhestand beantragen könnte. Der Antrag wurde mehrmals abgelehnt, weil die Beitragsgrundlage das geforderte Minimum nicht erreichen würde. Das Paar ging schließlich ein ganzes Jahr lang völlig ohne Einkommen durch. Nach einem Verkehrsunfall setzte der Ehemann seine Tätigkeit mit drei gebrochenen Rippen und einem Schlüsselbeinbruch fort, weil die Leistung, die er während der Pause erhielt, nur 15 Euro betrug und die mit den Fahrten zu den Arztterminen verbundenen Kosten nicht ausglich.
In Spanien sieht die Gesetzgebung vor, dass der freiwillige Vorruhestand mindestens 35 Beitragsjahre erfordert und dass der sich ergebende Rentenbetrag über der für Personen ab 65 Jahren geltenden Mindestrente liegt. Eine Beitragskarriere von 30 Jahren ermöglicht nicht den Bezug der ordentlichen Rente mit 65 Jahren; man muss bis zum Alter von 66 Jahren und zehn Monaten warten. Auch reichen 30 Jahre nicht aus, um die wichtigsten allgemeinen Formen des Vorruhestands in Anspruch zu nehmen, die 35 Jahre oder 33 Jahre Beitragszahlungen sowie weitere Bedingungen erfordern.
In Portugal sind die Regeln anders. Das normale Renteneintrittsalter für die Altersrente ist für 2026 auf 66 Jahre und neun Monate festgelegt, und es sind mindestens 15 Kalenderjahre mit Lohnaufzeichnungen erforderlich. Eine Beitragskarriere von 30 Jahren würde das portugiesische Mindestbeitragszeit überschreiten, aber eine Person, die genau 66 Jahre alt ist, hätte im Jahr 2026 das normale Renteneintrittsalter noch nicht erreicht. Der Rentenbetrag würde von den registrierten Löhnen und der Dauer der Beitragskarriere abhängen.




