Die Plenarsitzung des Verfassungsgerichts wies den von der PAN eingereichten Einspruch zurück, der darauf abzielte, ein früheres Urteil aufzuheben, das die letzte Wahl der nationalen Organe der Partei für ungültig erklärt hatte. Die Entscheidung bestätigt somit das vorherige Urteil in Kraft.
Mit der Ungültigkeitserklärung der Wahl ist auch die Wahl der Parteichefin Inês Sousa Real hinfällig, die im selben Wahlprozess gewählt worden war, der nun für nichtig erklärt wurde.
Die Partei PAN, Pessoas-Animais-Natureza, sah sich somit vom Verfassungsgericht in den Konsequenzen der früheren Entscheidung bestätigt und konnte die Nichtigkeit der Wahl ihrer nationalen Führungsorgane nicht rückgängig machen.



