Das Verfassungsgericht bestätigte die Ungültigkeit der Wahl der nationalen Organe der PAN (Pessoas-Animais-Natureza). Die Entscheidung wurde in Bezug auf einen Rekurs getroffen, der Mitte Juli eingereicht worden war.
Die Richter des Verfassungsgerichts stellten die Wahl einer begrenzten Anzahl von Strukturen der Partei in Frage. Der Hauptgrund für die Ungültigkeit hing damit zusammen, dass diese Strukturen von einer als dafür nicht zuständig erachteten Struktur gewählt worden waren.
Diese Entscheidung stellt ein neues Kapitel im internen Streit der PAN über die Legitimität ihrer nationalen Organe dar. Die Partei sieht sich zunehmend mit rechtlichen Fragen über die Gültigkeit interner Wahlverfahren konfrontiert.
Das Urteil des Verfassungsgerichts stellt somit fest, dass die Wahl dieser Strukturen ungültig war und die Partei eine neue Wahl durchführen muss, wenn sie die Situation regularisieren möchte.




