Das Verfassungsgericht wies eine vom PAN eingelegte Berufung zurück und bestätigte die Ungültigkeit der Wahl der nationalen Organe der Partei. Das Plenum der Institution bestätigte das Urteil, das das Ergebnis des letzten internen Wahlprozesses für ungültig erklärt hatte.
Die Entscheidung steht im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die im Abstimmungsprozess für die Wahl der nationalen Organe der Partei festgestellt wurden. Das Gericht war der Ansicht, dass die gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gültigkeit der Wahl nicht erfüllt wurden.
Der PAN hatte gegen die ursprüngliche Entscheidung, die die Ungültigkeit des Wahlakts erklärte, Berufung eingelegt. Das Verfassungsgericht wies jedoch die vom Partei vorgebrachten Argumente zurück und behielt seine vorherige Position bei.
Mit dieser Entscheidung bleibt die Wahl der nationalen Organe der PAN für ungültig erklärt, was Auswirkungen auf das Funktionieren und die Rechtmäßigkeit der Führungsstruktur der Partei haben kann.




