Ein Gericht ordnete an, dass der Prozess gegen Polizisten im Zusammenhang mit dem als "Rato" bekannten Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, wodurch die Anwesenheit der Öffentlichkeit und der Medien verhindert wird.
Gemäß einer zu der Entscheidung veröffentlichten Erklärung wog das Gericht das Recht auf Information gegen die Rechte auf Privatsphäre und Würde der am Verfahren beteiligten Personen ab.
Die Entscheidung, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen, wurde unter der Berücksichtigung getroffen, dass die Privatsphärierechte der Beteiligten in diesem speziellen Fall Vorrang vor der Transparenz des Verfahrens haben sollten.



