Die Geschäftsordnung des Obersten Gerichtshofs (STF) sieht keine Geheimsitzungen für Gerichtsverfahren vor, wie im Fall des Ministers Alexandre de Moraes, der wegen seiner Beziehung zum Geschäftsmann Daniel Vorcaro ins Visier einer Untersuchung geraten könnte.
Die Geschäftsordnung des Gerichtshofs sieht nur sehr wenige Einschränkungen der Öffentlichkeit bei seinen Kollegialentscheidungen vor. Nur in spezifischen Fällen, wie bei der Analyse von Verwaltungsangelegenheiten oder Fragen der Gerichtsökonomie, gibt es gewisse Einschränkungen bei der Veröffentlichung der Sitzungen.
Der vorliegende Fall betrifft die möglichen Verbindungen zwischen Alexandre de Moraes und Daniel Vorcaro, was zur Möglichkeit einer Untersuchung gegen den Minister geführt hat. Sollte der STF jedoch eine Geheimsitzung zur Erörterung dieses Themas beschließen, steht die Geschäftsordnung dem nicht entgegen und lässt eine Lücke für diese Art der Beratung offen.
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