Das Gerichtsverfahren gegen zwei wegen Folter in der Rato-Wachstube angeklagte Polizeibeamte findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die beiden Angeklagten sehen sich mit Anklagen wegen Straftaten konfrontiert, die im Rahmen ihrer Tätigkeit in der besagten Wachstube begangen wurden.
Der Hauptangeklagte ist 22 Jahre alt und befindet sich seit seiner Festnahme im Juli 2025 in Untersuchungshaft. Diesem Polizeibeamten werden insgesamt 29 Straftaten vorgeworfen. Dem zweiten Angeklagten, 26 Jahre alt, werden sieben Straftaten zur Last gelegt.
Beide Polizeibeamten stehen im Verdacht, während ihrer Dienstausübung in der Rato-Wachstube Folterhandlungen begangen zu haben. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, was bedeutet, dass weder Publikum noch Medienvertreter Zugang zu den Verhandlungen haben.




