Die Staatsanwaltschaft sah es am Donnerstag, den 10. September, als erwiesen an, dass der als "Lingrinhas" bekannte Steuermann bei einem Seeunfall, bei dem vier Personen ums Leben kamen, mit "grober Fahrlässigkeit" handelte. Die Anklage forderte eine Mindeststrafe von zweieinhalb Jahren Haft für den Angeklagten.
Der Fall betrifft ein Boot namens "Lingrinhas", und laut dem Titel des Verfahrens sollen die Todesfälle mit einem Betrag von 150 Euro zusammenhängen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Steuermann bei der Führung des Boots fahrlässig war und direkt zum Schiffbruch beitrug.
Die Verteidigung des Steuermanns hat sich noch nicht zu den von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Argumenten geäußert. Die Verhandlung wird fortgesetzt, wobei beide Parteien ihre Positionen zur Verantwortung des Angeklagten darlegen.
Der Unfall ereignete sich, als das Boot allem Anschein nach nicht über die erforderlichen Sicherheitsbedingungen für die durchgeführte Fahrt verfügte. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Fahrlässigkeit des Steuermanns für die Tragödie, bei der vier Menschen ums Leben kamen, ausschlaggebend war.




