Die Inspeção-Geral de Finanças (IGF) führte eine Prüfung bei 38 Einrichtungen aus den Bereichen Finanzen, Wirtschaft und Präsidium des Ministerrates durch, um die Einhaltung der Korruptionsvorbeugungsvorschriften während des Jahres 2024 zu bewerten. Die Prüfung analysierte die Programme zur Einhaltung der Vorschriften, die auf den Websites der Einrichtungen veröffentlichten Informationen, die Berichtspflichten und die internen Kontrollmechanismen.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass zwar eine "allgemeine Einführung" der Vorbeugungsinstrumente festgestellt wurde, jedoch erhebliche Mängel identifiziert wurden. Von den 38 Einrichtungen verfügten 37 über einen Plan zur Korruptionsrisikovorbeugung, aber 13 identifizierten nicht die Risiken im Zusammenhang mit der Ausübung von Führungsaufgaben auf oberer Ebene. Bezüglich der Verhaltenskodizes hatten zwei Einrichtungen keine anwendbaren Sanktionen bei Nichteinhaltung enthalten. In Bezug auf die Meldekanäle verfügte eine Einrichtung über keinen internen Kanal und fünf hatten keinen externen Kanal, während 13 der 33, die über einen externen Kanal verfügten, keinen jährlichen Meldbericht erstellt hatten.
Die Prüfung offenbarte auch Probleme bei der Verwaltungstransparenz. Zwölf Einrichtungen veröffentlichten keine Informationen über den Verantwortlichen für die Einhaltung der Vorschriften, neun veröffentlichten keine Tätigkeits- und Rechnungsberichte für 2023/2024 und vier stellten keine Tätigkeitspläne bereit. Im internen Kontrollsystem hatten 20 der 38 Einrichtungen keine Arbeitnehmer rotations mechanismen eingeführt, drei verfügten nicht über angemessene interne Kontrollmechanismen und fünf verfügten nicht über Softwareanwendungen zur Datenabgleichung.
Angesichts dieser Mängel empfahl die IGF, dass die 38 Einrichtungen ihre jeweiligen Vorbeugungspläne und sonstigen Vorschriften einhaltungsinstrumente überprüfen oder abschließen, die Veröffentlichung der obligatorischen Dokumente sicherstellen und die internen Kontrollsysteme stärken. Alle geprüften Einrichtungen nahmen die Empfehlungen und die jeweiligen Umsetzungsfristen an.




