Die Staatsanwaltschaft beantragte die Verhängung einer Strafe von zweieinhalb Jahren Haft für jedes der vier fahrlässigen Tötungsdelikte, deren der Angeklagte beschuldigt wird, insgesamt zehn Jahre Haft. Der Antrag wurde in den Schlussplädoyers des vor dem Gericht von Troia stattfindenden Prozesses gestellt.
Der Prozess bezieht sich auf einen Schiffbruch, bei dem vier Personen starben. Der Angeklagte sieht sich vier Anklagepunkten der fahrlässigen Tötung gegenüber, einen für jedes Opfer, das beim Unfall ums Leben kam.
Das Verfahren befindet sich in seiner Endphase, wobei die Parteien ihre Schlussargumente vor der Gerichtsentscheidung vortragen.




