Der Regulierungsrat der Regulierungsbehörde für Kommunikation (ERC) kam zu dem Schluss, dass die TVI gegen journalistische Verhaltensnormen und Ethik bei der Behandlung eines Vergewaltigungsfalls in Cristina Ferreiras Sendung verstoßen hat. Die ERC war der Ansicht, dass der Sender die gesetzlich vorgeschriebene Sendeethik nicht beachtet habe, und gab eine kritische Stellungnahme zur Art und Weise ab, wie das Thema behandelt wurde.
Das betreffende Interview, das von Cristina Ferreira geführt wurde, behandelte einen Vergewaltigungsfall auf eine Weise, die der Regulierer als Relativierung und Rechtfertigung der Tatsachen ansah. Dieser Ansatz wurde als unvereinbar mit den Verantwortungsstandards angesehen, die die Gesetzgebung von den Programmdiensten fordert.
Die Verordnung der ERC legt fest, dass Fiktionsinhalte und Unterhaltungsprogramme ebenfalls verpflichtet sind, Verhaltensregeln einzuhalten, einschließlich des Schutzes der menschlichen Würde. Der Regulierungsrat wandte diese Norm auf den Fall der TVI an und war der Ansicht, dass der Sender diese Pflicht verletzt habe.
Die Entscheidung des Regulierers unterstreicht die Verantwortung der Fernsehprogramme bei der Behandlung sensibler Themen, insbesondere wenn es sich um schwere Verbrechen wie Vergewaltigung handelt. Die ERC bekräftigt damit die Notwendigkeit von Genauigkeit und Respekt für die Rechte der Opfer in jedem Programmkontekst.



