Der Regulierungsrat der Regulierungsbehörde für die Sozialkommunikation (ERC) kam zu dem Schluss, dass TVI in einem von Cristina Ferreira geführten Interview über einen Vergewaltigungsfall keine „Sendeethik" beachtet hat. Die Entscheidung wurde heute vom Regulierer bekannt gegeben.
Die ERC wies darauf hin, dass in einem Vergewaltigungsfall Aussagen getätigt wurden, die die Schwere der Handlungen der Angreifer und der ausgeübten Gewalt verharmlosen. Der Regulierer ist der Ansicht, dass dieser Ansatz die Täter relativiert und rechtfertigt.
Der Regulierungsrat war der Ansicht, dass der durch das Interview dem Thema gegebene Rahmen die für die informationelle Behandlung von Fällen sexueller Gewalt erforderliche Sensibilität in Frage stellt. Die Entscheidung unterstreicht die Verantwortung der Kommunikationsorgane bei der Behandlung von Inhalten im Zusammenhang mit Verbrechen dieser Art.



