Die spanische Staatsanwaltschaft hat ein neues Kriterium festgelegt, wonach weibliche Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt nicht von der Befreiung profitieren können, die es ihnen traditionell ermöglicht, die Aussage gegen ihren (Ex-)Partner zu verweigern, wenn ihre minderjährigen Kinder die Gewalt bezeugt haben. Diese Befreiung wurde häufig von Frauen in Anspruch genommen, die Angst empfanden oder aus irgendeinem Grund ihre eingereichte Anzeige zurückzogen.
Das neue Kriterium wurde eingeführt, um die widersprüchlichen Entscheidungen zu lösen, die von einigen Gerichten zu dieser Frage erlassen wurden. Die Staatsanwaltschaft hielt es für notwendig, die Auslegung zu diesem Thema zu vereinheitlichen, um eine größere Konsistenz bei der Rechtsanwendung in diesen Fällen zu gewährleisten.
Gemäß dieser neuen Orientierung werden Kinder, die die Gewalt bezeugt haben, ebenfalls als Opfer von Misshandlung betrachtet, und nicht nur als Zeugen der Ereignisse. Somit wird der Schutz der Minderjährigen über das Recht der Mutter gestellt, sich weigern zu dürfen, gegen einen Familienangehörigen auszusagen, was den bisherigen Ansatz in diesen Verfahren verändert.




