Die Europäische Kommission hat am Donnerstag einen Vorschlag zur Vereinfachung der Regeln für öffentliche Aufträge vorgelegt, der den öffentlichen Stellen mehr Verhandlungsspielraum einräumen und die Bevorzugung europäischer Unternehmen und Produkte stärken soll. Die Initiative zielt darauf ab, das derzeitige System aus verstreuten Regeln durch eine einzige europäische Verordnung zu ersetzen, die unmittelbar gilt, die Komplexität reduziert und die einheitliche Anwendung der Vorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet. Die öffentliche Auftragsvergabe macht derzeit etwa 15 % des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union aus, und Brüssel erwartet, dass die Reform eine jährliche Verwaltungsersparnis von rund 650 Millionen Euro ermöglichen wird.
Der Vorschlag öffnet die Tür für eine Bevorzugung europäischer Unternehmen und Produkte bei öffentlichen Aufträgen und schafft einen gemeinsamen Rahmen, der es ermöglicht, den Zugang von Wirtschaftsakteuren aus Drittstaaten zu beschränken, wenn diese keine gleichwertigen Bedingungen wie Unternehmen aus der EU garantieren oder wenn strategische Abhängigkeiten auf dem Spiel stehen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Kaufkraft der Mitgliedstaaten zu nutzen, um die europäische Industrie zu stärken und kritische Sektoren zu schützen, ohne die internationalen Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe zu verletzen.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Schaffung eines europäischen Marktes für die digitale öffentliche Auftragsvergabe, der auf der Verknüpfung der elektronischen Plattformen der verschiedenen Mitgliedstaaten basiert. Das Prinzip wird die „einzige Erklärung" sein, die es ermöglicht, dass die von Unternehmen bereits vorgelegten Daten von den öffentlichen Verwaltungen wiederverwendet und überprüft werden, was die grenzüberschreitende Teilnahme erleichtert und den Wettbewerb erhöht.
Die Kommission möchte auch, dass das Kriterium des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses zur Regel wird, wobei qualitätsbezogene Kriterien mindestens 30 % der Bewertung ausmachen sollen, oder mindestens 50 % bei Auftr




