Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist kein ausschließliches Thema der Personalabteilungen mehr, sondern ist nun Teil der Management- und Risikopräventionsstrategien der Organisationen gemäß der neuen Fassung von Kapitel 1.5 der Regulierungsnorm Nr. 1 (NR-1), die ausdrücklich die mit der Arbeit verbundenen psychosozialen Risikofaktoren in das Management Berufsbedingter Risiken einbezieht. Diese Änderung erweitert die Verantwortung der Unternehmen für Aspekte wie Arbeitsorganisation, berufliche Beziehungen und Bedingungen, die die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen können.
Für die Vereinigung für Management, Innovation und Gesundheitsergebnisse (Agir) bedeutet die Einhaltung der Gesetzgebung mehr als nur individuelle psychologische Betreuung, da sie die Fürsorge in das Management selbst integriert. Durch ihr Zentrum für psychische Gesundheit entwickelt die Institution Maßnahmen zur Zuhörung, Prävention, Betreuung, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter der Institution.
Um die Strategie „Für diejenigen sorgen, die für andere sorgen" zu stärken, führte die Agir in diesem Monat eine Maßnahme zur Stärkung dieses Ansatzes durch.




